Was bedeutet 24 Stunden Pflege?

Anwesenheit & Betreuung

Eine 24 Stunden Pflege* bedeutet die beinahe rund um die Uhr Anwesenheit einer Betreuungsperson im Haushalt des zu pflegenden Menschen. Dies setzt voraus, dass ein eigenes Zimmer für sie vorhanden ist. Eine solche Betreuung bedeutet jedoch nicht 24 Stunden Arbeitseinsatz.

Die selbständige Betreuungsperson bestimmt vielmehr ihre Arbeitszeit selbst. Sie hat dabei jedoch auf die Gepflogenheiten und Bedürfnisse der zu betreuenden Person Rücksicht zu nehmen. Würden im Bezug auf die Einsatzzeit oder Ausführung der Arbeit Anordnungen erfolgen (z.B.: genau um 7Uhr muss das Frühstück fertig sein; bis 9Uhr hat die Betreuungskraft aufzuräumen oder ähnliches), könnte vom Sozialversicherer auch nachträglich ein Arbeitsverhältnis angenommen werden und müssten dann vom "Arbeitgeber" (Angehöriger oder zu pflegende Person) nachträglich Sozialversicherungsbeiträge und sämtliche Lohnnebenkosten bezahlt werden.

Es ist daher besonderes Augenmerk sowohl auf die Formulierungen im Betreuungsvertrag als auch im Umgang mit der Betreuungsperson zu legen, um nicht im Nachhinein mit unerwarteten Zahlungen konfrontiert werden zu können.

* Im Hinblick auf 24 Stunden Pflege oder Personenbetreuung ist hier immer die selbständige Tätigkeit (=Werkvertrag mit der Betreuungsperson) gemeint, außer es ist ausdrücklich von unselbständiger Tätigkeit die Rede.

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