Welche Pflegestufen gibt es und wie hoch muss der jeweilige Pflegebedarf sein?
Pflegegeld wird in Österreich je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in sieben Pflegestufen gewährt. Um überhaupt Pflegegeld zu erhalten, muss ein Sachverständiger feststellen, dass der Pflegebedarf ein Mindestausmaß an 65 Stunden pro Monat überschreitet.
Hier eine Auflistung des erforderlichen Betreuungsbedarfes in den einzelnen Pflegestufen:
Pflegestufe 1: Ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Stunden monatlich.
Pflegestufe 2: Ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 95 Stunden monatlich.
Pflegestufe 3: Ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 120 Stunden monatlich.
Pflegestufe 4: Ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 160 Stunden monatlich.
Pflegestufe 5: Ständiger Pflegebedarf von durschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich. Zusätzlich muss ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich sein. Dieser liegt vor, wenn die dauernde Bereitschaft, aber nicht die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist oder die regelmäßige Nachschau durch eine Pflegeperson in verhältnismäßig kurzen, aber planbaren Zeitabständen, zumindest einmal auch während der Nachtstunden erforderlich ist oder mehr als fünf Pflegeeinheiten, davon mindestens eine während der Nachtstunden erforderlich sind.
Pflegestufe 6: Ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich. Zusätzlich müssen zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich und regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sein ODER es muss wegen Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich sein.
Pflegestufe 7: Ständiger Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Stunden monatlich. Zusätzlich dürfen keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sein ODER es muss ein gleich zu achtender Zustand vorliegen.