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Pflegegeld - Wer erhält Pflegegeld und wie bekommt man es?

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar.

Wem gebührt Pflegegeld?

Pflegegeld gebührt, wenn

+ auf Grund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung ständig Betreuung und Hilfe in einem Mindestausmaß von mehr als 65 Stunden monatlich erforderlich ist,
+ dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert und
+ der gewöhnliche Aufenthalt des/der Pflegebedürftigen im Inland liegt.

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind 7 Stufen vorgesehen, je nach Höhe des erforderlichen Pflegebedarfs.

Wie erhält man Pflegegeld ?

Pflegegeld ist grundsätzlich zu beantragen. Einen solchen Antrag kann die betroffene Person selbst einbringen, darüber hinaus zudem eine dazu bevollmächtigte Person oder ein vom Gericht bestellter Sachwalter.
Dieser Antrag muss schriftlich eingebracht werden. Ein formloses Schreiben mit der Anmerkung „Antrag auf Pflegegeld“ unter der Angabe des Namens, der Adresse sowie Versicherungsnummer und Unterschrift sind hierfür prinzipiell ausreichend.

Um einen Nachweis über die ordnungsgemäße Zustellung des Schreibens/Antrages in Händen zu haben, empfiehlt es sich, dieses Schreiben entweder per Fax, eingeschrieben per Post, oder per E-Mail mit Zustellnachweis einzubringen.
Die Versicherungsanstalt schickt in der Folge ein Formular zu, welches anschließend genauer auszufüllen ist.
Der Antrag gilt jedoch bereits mit Einlangen des ersten Schreibens beim Versicherer als eingebracht.

Dies ist insofern wichtig, als der Beginn der Leistung vom Antragsdatum abhängt. Das Pflegegeld bzw. eine Erhöhung des Pflegegeldes gebührt ab dem auf die Antragstellung folgenden Monatsersten. Wer den Antrag beispielsweise im Jänner einbringt, erhält somit ab dem Monat Februar Pflegegeld ausbezahlt.
Wer sich im Internet auskennt, kann sich das Formular des jeweiligen Versicherers auch herunterladen und ausdrucken: Dazu einfach in Google den Namen des Versicherers sowie „Formular Pflegegeld“ (z.B. „PVA Formular Pflegegeld“) eingeben.

Wo ist der Antrag auf Pflegegeld bzw. auf Erhöhung von Pflegegeld einzubringen ?

+ Pensions- oder Rentenbezieher/innen bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente auszahlt, z.B.
+ bei ASVG-Pensionisten und Pensionistinnen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA),

+ bei Bundespensionisten und Bundespensionistinnen, die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter,

+ bei GSVG-Pensionisten und Pensionistinnen die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA),

+ bei BSVG-Pensionisten und Pensionistinnen die Sozialversicherung der Bauern,
usw.

+ Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausfrau oder Kind) und Bezieher und Bezieherinnen einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgeldes können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherunganstalt (PVA) beantragen.

+ Bezieher und Bezieherinnen einer Beamtenpension eines Landes oder einer Gemeinde richten den Pflegegeldantrag an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter.

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