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Pflegegeld - Was kann gegen eine zu niedrige Pflegegeldeinstufung unternommen werden?

Was kann unternommen werden, wenn der Antrag auf Zuspruch oder Erhöhung von Pflegegeld abgelehnt wurde oder die Pflegestufe zu niedrig ausgefallen ist?

In diesem Fall muss gegen den Pflegegeld-Bescheid fristgerecht Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Fristgerecht bedeutet innerhalb von 3 Monaten ab Zustellung des Bescheides.
Die Klage kann schriftlich in zweifacher Ausfertigung eingebracht werden oder während des Amtstages des zuständigen Gerichts mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Die Klage gegen den Pflegegeld-Bescheid muss nicht von einem Anwalt eingebracht werden. Sie können zum Beispiel ihren Angehörigen mittels einer Vollmacht selbst vertreten oder eine juristisch kundige Person mit der Vertretung bevollmächtigen.

Nach fristgerechter Einbringung einer Klage wird vom Gericht ein neuer Sachverständiger m/w mit der Feststellung der aktuellen Pflegestufe bzw. des Pflegebedarfes betraut. Dieser führt bei körperlichem Gebrechen einen Hausbesuch durch und erstellt nach eingehender Befragung und Untersuchung ein neues Gutachten. Dieses Gutachten liefert schließlich die Entscheidungsgrundlage für das Gericht, welche Pflegestufe der Kläger/die Klägerin erhält. Ein solches Verfahren dauert aus eigener Erfahrung relativ kurz (wenige Monate), es ist daher rasch mit einer Entscheidung zu rechnen.

Unsere Agentur hat insgesamt in drei Fällen gegen Pflegegeld-Bescheide Klage eingebracht. In allen Fällen wurde den Klagen stattgegeben und von den zuständigen Gerichten eine höhere Pflegestufe als in der ersten Instanz zuerkannt.

Wenn Sie Fragen zu einer konkreten Pflegegeldeinstufung haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wie beraten Sie sehr gerne und geben Ihnen im Rahmen eines unverbindlichen und kostenfreien Gespräches Auskunft darüber, ob die zugesprochene bzw. bestehende Pflegestufe aktuell zutreffend ist. Wir teilen Ihnen anschließend unsere Einschätzung mit, ob es Sinn machen würde, um Erhöhung des Pflegegeldes anzusuchen oder gegebenenfalls Klage gegen den ergangenen Pflegegeld-Bescheid einzubringen.

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